ÜBER BIO
Bio-Lebensmittel sicher erkennen
Wo "Bio" drauf steht, muss auch "Bio" drinnen sein. Dafür sorgt eine klare gesetzliche Regelung. Ein bisschen "Bio" gibt es nicht! Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau definierten Richtlinien erzeugt und nach klaren Regeln gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann jedes Produkt im Handel leicht als echtes Bio-Lebensmittel oder Pseudo-Bio-Produkt identifizieren.
Jedes echte Bio-Produkt muss zumindest am "Bio-Hinweis" und an der "Bio-Kontrollstelle" erkennbar sein.
Achten Sie daher auf die folgende Bio-Kennzeichnung:
"aus biologischem (oder ökologischem) Anbau"
"aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA)"
"aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
"aus biologischem (oder ökologischem) Landbau"
Die Kontrollstelle
Sie kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer
(z.B.: AT-BIO-302) bezeichnet sein.
Das Bio-Erkennungszeichen
Zur schnelleren Erkennbarkeit werden überdies viele Produkte deutlich sichtbar mit eigenen Bio-Erkennungszeichen gekennzeichnet.
Mit Bio-Erkennungszeichen "Bio" auf einen Blick
Was tun bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln?
Bei nicht
verpackten Bio-Lebensmitteln, wie sie etwa auf Bauernmärkten angeboten
werden, fragen Sie am besten den Anbieter nach seiner Bio-Kontrollnummer
oder lassen Sie sich das Zertifikat seiner Bio-Kontrollstelle zeigen.
Vorsicht bei Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau" oder "aus
umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" - diese
haben mit "Bio" nichts zu tun.
Bio-Richtlinien garantieren Bio-Qualität
Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit strengere Verbandsrichtlinien. Bio-Landbau ist Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Gesunde und naturbelassene Produkte erzeugen, das war von jeher das Ziel von Bio-Bauern und Bio-Produzenten. Doch "ungespritzt" macht aus einer Karotte oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bio-Produkt. Nur solche Lebensmittel dürfen sich "Bio" nennen, die nach genau fest gesetzten Richtlinien hergestellt werden. Die EU-Verordnung gilt europaweit und schützt den Begriff "Bio" durch die EU-Verordnung 2092/91 gesetzlich. Diese Verordnung regelt die Richtlinien des Bio-Landbaus. Sie wurde 1992 in Kraft gesetzt und wird seither ständig überarbeitet und ergänzt. Seit 2008 gilt die EU-Verordnung 834/2007 und 889/2008. Die EU-Verordnung ist für alle Mitgliedsländer bindend und regelt Pflanzenbau, Tierhaltung, Verarbeitung, Handel und die Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel.
Erzeuger
und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich zur Einhaltung
der gesetzlichen Verordnung und erfüllen darüber hinaus noch häufig weit
strengere Verbandsrichtlinien. Dies stellt sicher, dass KonsumentInnen
Bio-Lebensmittel "sicher" genießen können.
Bio-Produkte aus Nicht-EU-Staaten, die auf den EU-Markt kommen, müssen ebenfalls den EU-Standards entsprechen. Zudem geben Bio-Kontrollstellen zusätzliche Sicherheit. Jeder, der Bio-Lebensmittel erzeugt, verarbeitet und importiert, muss
einen Vertrag mit einer Bio-Kontrollfirma abschließen. Diese Kontrollen
sind auf die jeweilige Betriebsart und Produktgruppe abgestimmt und
geben so Bio-KonsumentInnen die größtmögliche Sicherheit.
Bio-Kontrolle
Bio-Bauern, Verarbeiter, Lieferanten und Händler von Bio-Produkten: Alle sind eingebunden in ein einzigartiges Kontrollsystem.
Einmal jährlich wird kontrolliert
Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal jährlich auf allen
Bio-Betrieben. Verstöße gegen die Richtlinien werden - je nach Schwere
des Vergehens -
geahndet. Die Sanktionen reichen von einer einfachen Verwarnung bis hin
zur Aberkennung des Bio-Status.
Kontrolle am Bio-Betrieb
Am Bio-Betrieb werden artgemäße Tierhaltung und biologischer Pflanzenbau kontrolliert. Fachlich ausgebildete Kontrolleure sorgen dafür, dass zum Beispiel Gemüse nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommt, das Saatgut aus biologischer Landwirtschaft stammt, keine leicht löslichen mineralischen Dünger in den Boden gelangen, Tiere regelmäßigen Auslauf ins Freie und Weidegang habe und nur biologisches Futter eingesetzt wird.
Kontrolle in Verarbeitungsbetrieben und bei Lieferanten
Eine sogenannte "Warenfluss-Kontrolle" im Bereich der Ein- und Ausgänge sorgt dafür, dass es bei den Rohstoffen zu keinen wundersamen Vermehrungen kommt. So muss die versiegelte Lagerung von biologischen Produkten gewährleistet sein und die Verarbeitung getrennt von konventioneller Ware erfolgen. Sämtliche Roh- und Zusatzstoffe werden auf ihre Gentechnikfreiheit hin kontrolliert. Synthetische Farbstoffe, Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Stabilisatoren oder synthetische Süßstoffe sind bei der Verarbeitung von Bio-Lebensmittel strikt verboten.
Kontrolle im Handel
Im Handel sind all jene, die biologische Waren aufbereiten und verarbeiten kontrollpflichtig. Einzelhändler, die bereits verpackte und etikettierte Ware verkaufen, sind nicht kontrollpflichtig.
Alle Infos und genauere Daten können auf der Homepage von Bio Austria nachgelesen werden